Falls Zahlungen ausbleiben, bitte umgehend unsere Juristinnen und Juristen kontaktieren. Sonst sterben Sie womöglich um Ihren verdienten Lohn. Lieber einmal zu viel bei unseren Expertinnen und Experten nachfragen. Sonst kann man um viel Geld umfallen, wenn man seine Ansprüche nicht zeitgerecht anmeldet. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer
Linz (OTS) – Nach zwei Jahren und acht Monaten reichte es. Ein Gmundner beendete sein Arbeitsverhältnis vorzeitig. Und das mehr als berechtigt. Immer wieder hatte der Angestellte seinen Arbeitgeber auf ausstehende Zahlungen hingewiesen. Dennoch ging er gewissenhaft seiner Arbeit nach, bis sich die Zahl seiner geleisteten Überstunden schlussendlich auf unglaubliche 1.123 summierte. Fast ein Jahr später verglich man sich mit 20.000 Euro. Aufgrund der Verfallsfristen erhielt der Geschädigte allerdings nur einen Bruchteil seines Anspruchs. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer appelliert einmal mehr: „Falls Zahlungen ausbleiben, bitte umgehend unsere Juristinnen und Juristen kontaktieren. Sonst sterben Sie womöglich um Ihren verdienten Lohn.
Sogar die Rechtsexperten/-innen der Arbeiterkammer staunten nicht schlecht, als der Gmundner Betriebsleiter um rechtliche Hilfe bat. Er war für eine heimische Gebäudeservicefirma österreichweit bei Umbauarbeiten im Einsatz. Die tägliche Ruhezeit sowie Wochenend- und Ersatzruhe gewährte ihm sein Unternehmen oft nicht. Unter anderem musste er auch – trotz fehlender Vereinbarung – als Bademeister in einem Strandbad arbeiten. Regelmäßige 24-Stunden-Bereitschaftsdienste sowie Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit waren keine Seltenheit. Somit kamen innerhalb von zweieinhalb Jahren unglaubliche 1.123 offene Überstunden zusammen. Obwohl er deren Bezahlung mehrmals urgierte, blieben Überweisungen aus. Schließlich erklärte er seinen berechtigten Austritt wegen Entgeltvorenthaltung.
Neben dem Entgelt für die unbezahlten Überstunden machten die Rechtsberater/-innen der AK Gmunden weitere Ansprüche geltend: ein fehlendes Monatsentgelt, die aliquote Weihnachtsremuneration und die Kündigungsentschädigung – in Summe über 57.000 Euro. Leider konnten viele Ansprüche aufgrund der kurzen Verfallsfristen nicht mehr realisiert werden. Der Angestellte und die Firma einigten sich auf einen Vergleich. Das Unternehmen zahlte einen Betrag von 20.000 Euro brutto.
Der Fall bestätigt eindrücklich den jahrelangen Appell von AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, bei ausbleibenden Zahlungen an die kurzen Verfallsfristen von Ansprüchen zu denken: „Lieber einmal zu viel bei unseren Expertinnen und Experten nachfragen. Sonst kann man um viel Geld umfallen, wenn man seine Ansprüche nicht zeitgerecht anmeldet.
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