Wien (OTS) – Mit der Kartellnovelle 2002 haben die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt die Sozialpartner als primäre Aufgriffsorgane im Kartellrecht abgelöst. Seit 20 Jahren ist es damit die Aufgabe der neuen Amtsparteien, Verstöße gegen das Kartellrecht vor das Kartellgericht zu bringen.
Zur Vermeidung von Doppelbelastungen für die Unternehmen kommt dabei der Bundeswettbewerbsbehörde die alleinige Ermittlungskompetenz zu. Der Bundeskartellanwalt vertritt als Korrektiv im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips die öffentlichen Interessen und sichert den gesetzmäßigen Vollzug ab. Angesichts von Geldbußen im zweistelligen Millionenbereich und der Überprüfung von noch größeren Unternehmensfusionen ist eine derartige institutionelle Absicherung der Gesetzmäßigkeit unumgänglich.
Dr. Alfred Mair, MBA, war von 2002 bis zu seinem frühen Ableben 2020 Bundeskartellanwalt. Er wurde 2020 durch Mag. Heinz Ludwig Majer, MBA, ersetzt. Mag. Gustav Stifter, MBA, ist seit 2002 Bundeskartellanwalt-Stellvertreter. Er ist damit einer der am längsten dienenden Mitarbeiter der Republik Österreich im Kartellrechtsvollzug. Seit 1.8.2022 wird das Team durch Mag.a Verena Strasser als weitere Bundeskartellanwalt-Stellvertreterin unterstützt.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat sich als schlagkräftige Ermittlerin erwiesen. Daher liegt das Hauptaugenmerk des Bundeskartellanwalts in der Unterstützung der Behörde in umfangreichen Fällen und in der Vertretung vor dem Kartellgericht. Insgesamt wurden im modernen Kartellrechtsvollzug in Österreich seit 2002 Geldbußen von über € 300 Mio. verhängt und bezahlt, eine Summe, die die Kosten von Kartellgericht, Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt um ein Vielfaches übersteigt.
Neben seiner Tätigkeit im Kartellrecht ist der Bundeskartellanwalt für das kartellrechtliche Kronzeugenverfahren im Strafverfahren (§ 209b StPO) und die EU-Verbraucherbehördenkooperation zuständig. Der Tätigkeitsbericht 2021 ist nun auf www.justiz.gv.at abrufbar und zeigt unter anderem:
Kartellverfolgung
Auch im Jahr 2021 wurden wieder in enger und konstruktiver Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde zwei Settlements im Baukartell verhandelt. Beim Kronzeugen STRABAG AG, der sehr umfangreich kooperiert hatte, wurde nach einem Settlement eine Geldbuße iHv 45,37 Mio. € verhängt. Gegen die Porr AG wurde aufgrund eines Settlements eine Geldbuße iHv 62,35 Mio. € verhängt. Weitere Kartelle im Bereich Tischlereien, Fassadenbau, Submetering, bei Schultaschen und Rucksäcken sowie im Bereich der Steuerungstechnik sind bereits im kartellgerichtlichen Verfahren oder stehen knapp davor.
Kartellrechtliche Kronzeugen im Strafverfahren
In diesem Tätigkeitsbereich entscheidet der Bundeskartellanwalt, ob eine Weiterführung von Strafverfahren gegen Mitarbeiter von Kronzeugenunternehmen unverhältnismäßig wäre. In sechs Fällen wurde 2021 diesbezüglich Kontakt mit dem Bundeskartellanwalt aufgenommen. In einem Fall ergab die eingehende Prüfung, dass der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Kronzeugenantrages der Umfang des sich über ganz Österreich erstreckenden Kartells noch nicht bekannt war. Es war daher eine Mitteilung zu erlassen, dass das Strafverfahren gegen die Mitarbeiter des Unternehmens – unter der Bedingung voller Kooperation der Mitarbeiter auch bei der Staatsanwaltschaft – einzustellen ist. Ein weiterer Fall wurde mittlerweile 2022 abgeschlossen, vier weitere Fälle werden in naher Zukunft zu prüfen sein.
Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
Nur der Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde können Anträge zur Prüfung von Zusammenschlüssen vor dem Kartellgericht stellen. Im Jahr 2021 brachte der Bundeskartellanwalt zwei Prüfungsanträge ein. Sie betrafen den Erwerb der Gif-Suchmaschine „Giphy“ durch Meta Platforms (vormals Facebook Inc) sowie der Kauf von Standorten der von REWE kontrollierten AGM-Lebensmittelgroßhandelskette durch den internationalen Lebensmittelgroßhändler Metro. Beide Zusammenschlüsse wurden mit Auflagen durch das Kartellgericht freigegeben. Drei weitere zunächst kritisch erscheinende Zusammenschlüsse konnten noch in der ersten Phase durch Auflagen gelöst werden. Insgesamt wurden über 600 Anmeldungen bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht und an den Bundeskartellanwalt weitergeleitet.
Verbraucherbehördenkooperation
Nach Inkrafttreten der Europäischen Verbraucherkooperationsverordnung und deren Umsetzung durch das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz im Berichtsjahr stieg die Anzahl der Verbraucherbehördenfälle an. So gab es insgesamt 42 Verbraucherbehördenverfahren, darunter drei eingehende Durchsetzungsersuchen und drei ausgehende Durchsetzungsersuchen. In „Joint Actions“ von Behörden verschiedener Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission konnten wesentliche Verbesserungen für Verbraucher bei Unternehmen wie TikTok, Google, Amazon, Shopify, Sony uA erreicht werden.