OGH zum fremdhändigen Testament – lose Blätter reichen nicht

Äußere oder innere Urkundeneinheit entscheidend Gemäß der Rechtsprechung des OGH in der Entscheidung 2 Ob 143/19x, muss bei einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung eine äußere oder innere Urkundeneinheit bestehen. Ausgangssachverhalt Der Erblasser hinterließ seine Witwe, die Erstantragstellerin, sowie vier volljährige Söhne, darunter den Zweit- und Drittantragsteller. Der Verstorbene hatte eine mittels Computer verfasste letztwillige Verfügung hinterlassen. […]

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