VKI: OGH bestätigt gesetzwidrige Gebühren bei „easybank“

„Abrechnungsentgelt für den Todesfall“ sowie weitere Entgelte sind unzulässig Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die easybank AG wegen mehrerer Klauseln in deren Geschäftsbedingungen geklagt, darunter auch Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte. Dabei ging es unter anderem um ungerechtfertigte Gebühren sowie zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher. […]

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