EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Streik stärkt Passagierrechte
Wien (OTS) – Passagiere haben grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug gestrichen wird. Ablehnen darf ein Flugunternehmen die Zahlung nur in wenigen Ausnahmefällen wie zum Beispiel, wenn Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Streichung informiert werden oder ein „außergewöhnlicher Umstand“ nachgewiesen werden kann, der sich “auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle […]
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