Schertz Bergmann Rechtsanwälte erwirkt für Luke Mockridge das 3. gerichtliche Verbot gegen den SPIEGEL wegen des Artikels “#METOO – Der Fall Luke Mockridge”

Berlin (ots) – Mit Beschluss vom 13.01.2022 hat das Hanseatische Oberlandesgericht weitere Teile des SPIEGEL-Artikels mit dem Titel “#METOO – Der Fall Luke Mockridge” (Print) bzw. “Die Akte Mockridge” (Online) untersagt. Damit wurde dem SPIEGEL in Ergänzung zu den bereits erwirkten einstweiligen Verfügungen verboten, über die Schilderungen von zwei Frauen zu berichten, die dem Comedian Übergriffigkeiten vorgeworfen […]

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