OGH-Enscheidung zum Spätrücktritt bei Lebensversicherungen
Wien (OTS) – In einer ersten Stellungnahme zeigt sich die Geschäftsführung der LVA24 erleichtert darüber, dass die nunmehrige Rechtsprechung des OGH dafür sorgt, dass die Rechtsprechung des EuGH, wie sie sich u.a. aus den Urteilen vom 19.12.2013, Endress, sowie Rust-Hackner u.a. ergibt, nicht durch eine interessengeleitete Gesetzgebung abgedreht wird. Erster Fall nach neuer Rechtslage zum reformierten Rücktrittsrecht […]
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