VKI: Abschließendes Urteil zu Irreführung bei befristeten Sonderangeboten

Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH (Magenta) wegen einer befristeten Werbe-Aktion geklagt, nach deren Ende Kundinnen und Kunden weiterhin denselben oder sogar noch einen höheren Aktionsnachlass erhielten. Das Handelsgericht (HG) Wien bestätigt nun das Vorliegen einer Irreführung. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Unternehmen bewarb im Oktober […]

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