VKI: ARAG-Rechtsschutzversicherung – Ausschlussklausel laut OGH unzulässig

Eine Klausel, die Akte der Hoheitsverwaltung vom Versicherungsschutz ausnimmt, wurde als gesetzwidrig beurteilt Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die ARAG SE Direktion für Österreich (ARAG) wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Reiserücktritt, Flugausfall, Veranstaltungsabsage) und bei Angelegenheiten, die im […]

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