Geschäftsführung ohne Auftrag und Pflegeleistungen
Ein auf „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gestützter Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger (Geschäftsherrn) erbracht werden. In einem Prozess zwischen zwei Schwestern waren ihre für den gemeinsamen Vater erbrachten Pflegeleistungen zu prüfen, aus denen beide Parteien Ansprüche gegen die Gegenseite ableiteten. Die Beklagte hielt der Klagsforderung als Gegenforderung die Hälfte ihres […]
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