Beihilfen der COFAG sind nicht unpfändbar
Der Anspruch auf von der COFAG zu gewährende Beihilfen (Ausfallsbonus, Fixkostenzuschuss) ist nicht analog § 290 EO unpfändbar. Die Betreibende führt gegen die Verpflichtete aufgrund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung von insgesamt 96.636,72 EUR sA Forderungsexekution. Ihr wurde die Pfändung und Überweisung zur Einziehung der der Verpflichteten angeblich gegen die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) […]
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