Rechte bei “Außergewöhnlichen Umständen”: Was Fluggäste wissen sollten

Die apf hat die in ihren Verfahren nachweisbaren außergewöhnlichen Umstände im Flugbereich ausgewertet. Wetterereignisse und Streiks führen die Liste an. Wien (OTS) – In den Schlichtungsverfahren der apf im Flugverkehr führen Luftfahrtunternehmen oftmals „außergewöhnliche Umstände“ (a.U.) an, um von der verpflichtenden Leistung von Ausgleichszahlungen ausgenommen zu werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat eine Rangliste der […]

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