Wien (OTS) – Aigner Lehner Zuschin + Partner (WIEN) in Kooperation mit ROTTER Rechtsanwälte (MÜNCHEN) organisieren Gruppenintervention österreichischer Wirecard-Geschädigter, um die Ersatzforderungen im deutschen Insolvenzverfahren anzumelden.
Da in der Insolvenz zuerst jedenfalls die Gläubiger bedient werden, empfiehlt es sich, die Stellung als Geschädigter und damit als Gläubiger zu deponieren und eben die Schadenersatzforderungen anzumelden, so Roman Taudes, Kanzlei ALZ, zum Insolvenzverfahren der Wirecard AG.
Durch die Kooperation mit unseren deutschen Kollegen wird sichergestellt, dass die Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich zielführend und umfassend verfolgt werden und die geschädigten Anleger einen lokalen Ansprechpartner und damit alles aus einer Hand haben, so Lukas Aigner & Roman Taudes, Kanzlei ALZ, zum Insolvenzverfahren der Wirecard AG.
Am 25. August 2020 wurde vom Amtsgericht München nun auch förmlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet und RA Dr. Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger sind daher aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26. Oktober 2020 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zwar sind die Wirecard-Aktionäre als solche nicht Gläubiger, aufgrund der besonderen Umstände besteht aber auch eine Haftung der Wirecard gegenüber jenen Aktionären, die im Vertrauen auf die unrichtigen Wirtschaftsdaten die Aktien zu einem überhöhten Preis erworben haben. „Das trifft auf sehr viele österreichischen Aktionäre zu“, sagt der auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwalt Lukas Aigner (Aigner/Lehner/Zuschin Rechtsanwälte, ALZ) – „von Ausnahmen wie dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Braun und anderen Involvierten abgesehen“.
Die Anmeldung der Forderungen der Geschädigten im deutschen Insolvenzverfahren bedarf einer detaillierten Darstellung des Ersatzanspruches einschließlich des Sachverhalts und vor allem der rechtlichen Grundlagen, auf die der Schadensersatzanspruch gestützt werden soll.
Warum aber soll überhaupt ein geschädigter Aktionär die Forderungen anmelden? Ob die rechtswidrig geschädigten Aktionäre eine Zahlung aus dem Insolvenzverfahren erwarten können, ist die eine Sache. „Da in der Insolvenz zuerst jedenfalls die Gläubiger bedient werden, empfiehlt es sich, die Stellung als Geschädigter und damit als Gläubiger zu deponieren und eben die Schadenersatzforderungen anzumelden
“, sagt Roman Taudes von der Kanzlei ALZ. Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Aspekt, der hierzulande oft unbekannt ist. Laut deutschem Höchstgericht BGH trifft den Geschädigten eine Schadensminderungspflicht, wenn der Anspruch gegen Dritte, wie etwa die Wirtschaftsprüfer (hier EY) geltend gemacht wird. Zu dieser Schadensminderungspflicht gehört auch, Anmeldungen des Anspruchs etwa in Insolvenzverfahren durchzuführen, andernfalls kann eine empfindliche Kürzung des Anspruchs drohen.
Aufgrund der Vielzahl an geschädigten österreichischen Anlegern im Zusammenhang mit Wirecard haben Aigner Lehner Zuschin + Partner gemeinsam mit der spezialisierten deutschen Rechtsanwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte (München) eine Gruppenintervention für österreichische Geschädigte organisiert. Damit soll es geschädigten österreichischen Aktionären erleichtert werden, die Ansprüche in Deutschland und Österreich zu verfolgen. Wie bereits medial berichtet wurde, haben ALZ bereits eine erste Klage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Braun in Österreich eingebracht. Die Teilnehmer der österreichischen Gruppenintervention werden dann auch den schon laufenden deutschen Verfahren angeschlossen. „Durch die Kooperation mit unseren deutschen Kollegen wird sichergestellt, dass die Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich zielführend und umfassend verfolgt werden und die geschädigten Anleger einen lokalen Ansprechpartner und damit alles aus einer Hand haben
“, sagen Aigner und Taudes von ALZ.
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