Schramböck: Mit Once Only Wirtschaft, Bürger/-innen und Verwaltung entlasten

Neue Plattform und Rahmenbedingungen sorgen für vereinfachte Datenmeldungen und mehr Einsparungspotenzial

Wien (OTS/BMDW) – “Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung zur weiteren Entbürokratisierung der Amtswege für Wirtschaftstreibende sowie Bürgerinnen und Bürger zu nutzen”, erklärt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck anlässlich des Ministerrats. Mit dem Once Only Prinzip müssen unternehmensbezogene Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung gemeldet werden, in der Folge ist ein behördenübergreifender Transfer möglich. Dabei werden die Daten nicht zentral gespeichert, sondern über eine einheitliche Schnittstelle – unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – zwischen befugten Stellen effizient ausgetauscht. Für dieses Vorhaben wird nun der gesetzliche Rahmen geschaffen, Zuständigkeit und Hoheit über die Daten verbleiben bei den gesetzlich definierten Stellen.

Als Startschritt schafft das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) die digitale Infrastruktur für eine Once Only Plattform (bestehend aus Register- und Systemverbund und einer Informationsverpflichtungsdatenbank) und Rahmenbedingungen zur Umsetzung von optimierten digitalen Services. Diese kann dann als zentrale E-Government Basisinfrastruktur von allen Ressorts beziehungsweise Ländern und Gemeinden genutzt werden. Damit sollen Datenmeldungen zwischen Unternehmen und Verwaltung massiv vereinfacht und verringert werden: Unternehmensbezogenen Daten sollen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes nur mehr einmal gemeldet werden müssen. Exemplarisch werden erste Anwendungsfälle zum behördenübergreifenden Datenaustausch für Unternehmen umgesetzt. In einem weiteren Ausbauschritt soll die Infrastruktur auch zur Abwicklung von Lebenssituationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für grenzüberschreitende Anwendungsfälle im Sinn der „Single Digital Gateway Verordnung“ der Europäischen Union erweitert werden.

Bildlich kann die Errichtung der Once Only Plattform mit den beiden Komponenten „Register- und Systemverbund “ und „Informationsverpflichtungsdatenbank“ anhand einer Autobahn verdeutlicht werden:
Der Register- und Systemverbund stellt die Fahrbahn für den sicheren Transport dar. Er ist die Datenautobahn mit standardisierter Zufahrt für einen sicheren Datenaustausch zwischen zwei befugten Stellen. Aus Transparenz- und Nachweisgründen wird jeder Austausch protokolliert. Die Informationen werden unter Berücksichtigung der bereichsspezifischen Trennung der Daten lediglich an die entsprechende Stelle übermittelt, ohne im Verbund gespeichert zu werden. Dabei werden alle notwendigen technischen Maßnahmen für die größtmögliche Sicherheit vorgesehen.
Die Informationsverpflichtungsdatenbank ähnelt den Schildern und Markierungen einer Autobahn. Sie spiegelt wider, welche Behörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben Daten aus bestimmten Quellen beziehen darf. Zusätzlich ermöglicht die Informationsverpflichtungsdatenbank, wie Messstationen einer Autobahn, Auswertungen zu Kennzahlen (z.B. Lasten und Optimierungspotenziale), die durch Informationsverpflichtungen entstehen.

Diese Autobahn kommt im Sinne von Once Only jenen Anwendungsfällen zugute, die vorerst beispielhaft durch das BMDW umgesetzt werden. So wird das Prinzip zum ersten Mal im Rahmen der elektronischen Gründung eingesetzt, wo die Übermittlung von Firmenbuchauszügen durch einen behördeninternen Datenaustausch entfallen können. In weiteren Schritten sollen Behörden eigene Anwendungsfälle identifizieren und über die digitale Infrastruktur umsetzen. Das BMDW wird dabei die Anbindung von Systemen und Datenquellen an die Infrastruktur unterstützen.
Damit können Verwaltungsreformprojekte von allen Gebietskörperschaften rasch umgesetzt und Optimierungspotentiale identifiziert werden, ohne in die verschiedenen Zuständigkeiten der Behörden einzugreifen zu müssen. Im Weiteren soll damit auch die auf europäischer Ebene bestehende Zielsetzung und Verpflichtung, den digitalen Binnenmarkt durch Verringerung des Verwaltungsaufwands für Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen weiterzuentwickeln, unterstützt werden. Die Nutzung von Daten der Once Only Plattform für den privaten Sektor ist grundsätzlich immer nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Die Abfrage und Übermittlung der Daten hat für die Betroffenen transparent zu erfolgen. Auf Antrag besteht das Recht, Informationen über die Datenabfragen und -übermittlung abzufragen.

“Je breiter die Infrastruktur und je mehr Use Cases umgesetzt werden, desto mehr Wert stiftet das Once Only Prinzip. Nach aktuellen Berechnungen der Unternehmensberatung Accenture können ein Einsparungspotenzial von 1,6 – 1,9 Mrd. Euro sowie indirekte ökonomische Potenziale von 2,5 – 3,1 Mrd. Euro pro Jahr durch die konsequente Umsetzung des Once Only Prinzips für Unternehmen auf nationaler Ebene erreicht werden”, so die Digitalisierungsministerin. Voraussetzung dafür ist eine intensive behördenübergreifende Zusammenarbeit und die Fortführung des Ansatzes einer serviceorientierten Verwaltung. “Es ist der erste Schritt für die größte Verwaltungsreform Österreichs. Das Projekt trägt dazu bei, Österreich als Vorreiter der Digitalisierung zu positionieren”, erklärt Schramböck abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Kathrin Schriefer
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
+43 1 711 00-805140
kathrin.schriefer@bmdw.gv.at

Josephine Raimerth
Tel. Büro: + 43 1 711 00 – 805649
Mail: josephine.raimerth@bmdw.gv.at

Presseabteilung BMDW
+43 (0) 1 711 00-805130
presseabteilung@bmdw.gv.at
www.bmdw.gv.at

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