VKI: Gesetzwidrige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Erste Bank

Oberlandesgericht Wien erklärt 14 Klauseln für unzulässig

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG geklagt. Gegenstand des Verfahrens sind Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Banking „George“ sowie zu Sparbüchern und Sparbuchschließfächern. Dabei wurden unter anderem Vertragsbestimmungen zur Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen sowie zur Verzinsung von Sparbüchern beanstandet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 14 Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einige der eingeklagten Klauseln betreffen Haftungsfragen im Zusammenhang mit nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. In Österreich trat am 01.06.2018 eine gesetzliche Regelung in Kraft, nach der ein Kunde in aller Regel bei Missbrauchsfällen nicht haftet, wenn die Bank keine sogenannte starke Kundenauthentifizierung (2-Faktor-Authentifizierung) verlangt. Die Erste Bank argumentierte im Verfahren, dass diese gesetzliche Bestimmung vorzeitig und nur aus einem Redaktionsversehen des österreichischen Gesetzgebers bereits 2018 in Kraft trat, eigentlich aber erst ab 14.09.2019 hätte gelten sollen. Das OLG Wien führt dazu aus, dass es bereits seit 01.06.2018 die Vorgabe zur starken Kundenauthentifizierung der Bank gibt. Dazu Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI: „Das Urteil stellt somit klar, dass Banken bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen grundsätzlich das Haftungsrisiko tragen, wenn sie ab 1. Juni 2018 keine starke Kundenauthentifizierung verlangt haben – sofern keine betrügerische Handlung seitens des Kunden zugrunde liegt.“

Ferner wurde eine Klausel für Sparbücher mit gebundenen Einlagen vom OLG Wien verworfen, die vorsieht, dass eine vorschusszinsenfreie (gebührenfreie) Behebung der Einlagen nur dann möglich ist, wenn sie in einem bestimmten Zeitfenster (28 Tage vor bis 7 Tage nach Ablauf der Bindungsfrist) stattfindet. Unerwähnt bleibt dabei, dass eine Nichtbehebung des Betrages automatisch zu einer erneuten Bindung der Einlage führt. Dass nach der Klausel eine (vorschuss-)zinsenfreie Abhebung nur bis 7 Tage nach Ablauf der Bindungsvereinbarung möglich ist, benachteiligt überdies die Kunden gröblich. „Wird die Spareinlage neuerlich gebunden, wissen Verbraucher häufig nicht, wann sie ihr Geld vorschusszinsenfrei abheben können. Die verrechneten Vorschusszinsen betragen ein Promille pro Monat für die Dauer der nicht eingehaltenen Bindungsfrist“, erläutert Mag. Kogelmann.

Auch eine Bestimmung, nach der sich die Erste Bank das Recht vorbehält, Spareinlagen mit zweimonatiger Kündigungsfrist aufzulösen, wurde für unzulässig erklärt. Diese Klausel bezieht sich auch auf befristete Verträge. Für den Kunden ist eine solche Regelung überraschend, weil der Verbraucher – besonders bei befristeten Verträgen von nur kurzer Laufzeit – nicht damit rechnet, dass eine Kündigungsmöglichkeit der Bank besteht. Zudem müsste der Sparer nach dem Wortlaut der Klausel auch bei Kündigung seitens der Bank Vorschusszinsen zahlen. Das OLG Wien beurteilte diese Bestimmung als gröblich benachteiligend.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKI0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter