COBIN claims: Achtung Wirecard-Geschädigte – Frist für Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren endet bald!

Geschädigte müssen Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um bei Entschädigungsverfahren keine Nachteile zu erleiden / COBIN claims organisiert Betreuungspaket für Anleger

Wien (OTS) – Forderungen von Wirecard-Geschädigten müssen bis 26. Oktober im deutschen Insolvenzverfahren bei Masseverwalter Dr. Michael Jaffé angemeldet werden, berichtet COBIN claims. „Somit geht es um die erste, wirklich wichtige Frist. Da wir es nicht nur mit einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in einem komplexen Fall, sondern auch mit der Anwendung deutschen Rechts zu tun haben, wird die Beiziehung von spezialisierten Rechtsanwälten dringend empfohlen. Grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten von Anwälten ist für österreichische Geschädigte essenziell. Deswegen haben wir mit Anlegeranwalt Mag. Lukas Aigner ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das mit der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren beginnt, und die gesamte weitere Strategie-Erarbeitung in Kooperation mit der renommierten deutschen Kanzlei Rotter beinhaltet“, sagt Obmann Mag. Oliver Jaindl.

„Die Forderungsanmeldung ist in Hinblick auf die weitere Verfolgung von Ansprüchen gegen die sonstigen Haftungsadressaten (EY & Co) wichtig. Werden die Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht angemeldet, droht dem geschädigten Anleger auf Grund der bestehenden Schadensminderungsobliegenheit bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen EY & Co nämlich ein substantielle Kürzung“, sagen Aigner und Jaindl.

Laut Aigner spricht derzeit vieles dafür, dass die maßgeblichen Verfahren primär in Deutschland geführt werden. COBIN claims hat daher darauf hingewirkt, für heimische Geschädigte eine effektive österreichische-deutsche Anwalts-Achse zu etablieren.

Laut Medienberichten wurde der Abschlussprüfer EY bereits 2016 und die deutsche Bankenaufsicht BaFin 2019 von einem Whistleblower auf die mutmaßlich betrügerischen Machenschaften hingewiesen. Es ist offensichtlich, dass noch nicht alle Fakten bekannt sind und durch das laufende Ermittlungsverfahren ständig weitere anspruchsrelevante Umstände ans Tageslicht kommen. Teil des „Strategie-Paketes“ sei es daher, mit kühlem Kopf die laufenden Entwicklungen zu beobachten und dann treffsichere Klagen länderübergreifend vorzubereiten, anstatt jetzt Schnellschüsse zu produzieren. Um die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren komme aber trotzdem kein Anleger herum, heißt es.

Anleger können sich auf der Homepage von COBIN claims (www.cobinclaims.at) registrieren und zu einem vergünstigten Tarif das Paket „Insolvenzforderungs-Anmeldung und ,Rechtsanwalts-Check-In‘“ bis 16. Oktober in Anspruch nehmen. Für Registrierungen, die danach einlangen, wird keine Garantie übernommen, dass die Forderungsanmeldung rechtzeitig in München durchgeführt werden kann. Für Forderungsanmeldungen nach dem 26. Oktober hebt die deutsche Justiz einen Verspätungszuschlag ein. Anleger können Forderungen auch selbst in München anmelden – COBIN Claims weist aber darauf hin, dass dies wohl nur für juristisch versierte Investoren in Frage kommt. Derzeit arbeiten Aigner und COBIN claims auch an einem weiteren Paket, mit dem sich heimische Anleger als Geschädigte dem deutschen Strafverfahren anschließen können.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl, Obmann: 01/376 00 31 – 100, 0664/140 55 78
Mag. Lukas Aigner, Beirat COBIN claims, Rechtsanwalt: 01/361 99 04

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