Wien (OTS) – Die heute präsentierten Eckpunkte der UG-Novelle betreffend das Studienrecht erwecken in der Universitätenkonferenz (uniko) einen zwiespältigen Eindruck: Im Bereich der Studierbarkeit seien im Gesetz, so Präsidentin Sabine Seidler, zwar einige gute Ansätze in Richtung mehr ECTS-Gerechtigkeit, verbesserte Anerkennungsmöglichkeiten und bessere Planbarkeit der Prüfungstermine vorhanden. „Hinsichtlich der Verbindlichkeit ist ein erster Schritt getan. Manche Maßnahmen sind aber derart verwässert, dass von der ursprünglichen Idee wenig überbleibt“, stellt Seidler fest.
Die Präsidentin erinnert daran, dass bei der Reform des Studienrechts auf zwei Elemente gesetzt wurde, nämlich erhöhte Verbindlichkeit seitens der Studierenden einerseits und im Gegenzug verbesserte Studierbarkeit anderseits. „Die Reduktion der Mindestleistung auf 24 ECTS-Punkte in den ersten vier Semestern für das Bachelorstudium ermöglicht immer noch eine fast unbegrenzte Dauer der Studienzeit, was international wohl einmalig ist. Das gibt den Universitäten kein Instrument in die Hand, um höhere Prüfungsaktivität und damit die Zielvorgaben der Studienplatzfinanzierung erreichen zu können“, betont die uniko-Präsidentin.
Als positiv bewertet Seidler die Aufnahme eines Learning Agreements, das Universitäten ermöglicht, den Studierenden nach Absolvierung von 100 ECTS-Punkten Unterstützung anzubieten; dazu zählt der Anspruch auf Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen und Prüfungen oder die Rückerstattung eines allfällig bezahlten Studienbeitrags. Die uniko wird sich im Rahmen ihrer kommenden Plenarversammlung am 14. Dezember eingehend mit sämtlichen Punkten der Novelle beschäftigen.
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