Unternehmensserviceportal vereinfacht den eGründungsprozess – optimierte Prozesse entlasten österreichische Unternehmen
Wien (OTS/BMDW) – Durch Digitalisierung die Entbürokratisierung der Amtswege für Wirtschaftstreibende sowie Bürgerinnen und Bürger zu fördern, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung einer digitalen Infrastruktur zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips, sowie die damit einhergehende Digitalisierungsoffensive.
Im Zuge der elektronischen Gründung, einem vom Unternehmensserviceportal (USP) bereitgestellten Angebotes, kommt diese Infrastruktur nun erstmalig zum Einsatz und verspricht eine Entlastung und optimierte Prozesse für österreichische Unternehmen. Die Gründung von Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH ist bereits seit 2018 über das USP möglich und wurde jetzt weiter optimiert. Damit bietet es Neugründerinnen und Neugründern einen modernen elektronischen End-to-End Prozess. „Das Unternehmensserviceportal ist ein digitales Tor zur Selbständigkeit. Mit der eGründung können Gründerinnen und Gründer einfach und unbürokratisch ihre Unternehmensgründung komplett digital abwickeln. Um sie dabei noch mehr zu unterstützen, haben wir die eGründung im Unternehmensserviceportal weiter vereinfacht und beschleunigen damit die Gründung“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck.
Moderner digitaler End-to-End Prozess
Angehende Gründerinnen und Gründer registrieren sich im ersten Schritt mittels Handy-Signatur am Unternehmensserviceportal und legen ein Gründungskonto an. Im nächsten Schritt wählen sie die Rechtsform ihres neuen Unternehmens aus. Zur Durchführung wird ein eigener Gründungskontobereich zur Verfügung gestellt, in dem alle für die Gründung des Unternehmens notwendigen Formulare sowie ausführliche Informationen zum Vorgang angezeigt werden.
Die Anwenderinnen und Anwender können die Formulare direkt im Gründungskonto online bearbeiten und an die zuständigen Behörden abschicken. Im Fall der Ein-Personen-GmbH muss beim Befüllen der Finanzamtsmeldung der Firmenbuchauszug nicht mehr zusätzlich übermittelt werden, da die Daten im Hintergrund, also behördenintern, zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sparen sich Gründerinnen und Gründer Zeit und Kosten.
Nach dem Absenden aller Formulare bearbeiten die zuständigen Behörden die übermittelten Anträge. Nach Abschluss der erfolgreichen Gründung des Unternehmens erfolgt im Gründungskonto eine automatische Benachrichtigung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.usp.gv.at
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