Wien/Graz (OTS) – „Gestritten und gestorben wird immer“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerold Oberhumer, Erbrechtsexperte und Mitautor des nunmehr in zweiter Auflage im MANZ-Verlag erschienenen Handbuchs zum Erbrecht, welches von Univ.-Prof Dr. Susanne Ferrari und Dr. Gundula Maria Likar-Peer herausgegeben wird.
Die 2. Auflage dieses erbrechtlichen Standardwerks berücksichtigt die gesamte Judikatur und Literatur sowie die Rechtslage nach der großen Erbrechtsreform 2015 und der EuErbVO. Die Autoren beantworten nicht nur alle Fragen rund um den Tod einer natürlichen Person und das Schicksal ihres Vermögens, sondern geben auch wertvolle Tipps und Beispiele aus der Praxis.
Dr. Gerold Oberhumer, der langjährige Leiter der Private Clients-Abteilung der Wirtschaftskanzlei ScherbaumSeebacher, hat unter anderem die Kapitel zu den Themen Vermächtnis, Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall, Unternehmen und Gesellschaftsrecht sowie Privatstiftung und Erbrecht verfasst.
Über ScherbaumSeebacher
ScherbaumSeebacher ist eine der führenden Wirtschaftsrechtskanzleien in Österreich mit Standorten in Graz und Wien und ist seit vielen Jahren international tätig. Die Kanzlei mit über 30 Juristen bietet Expertise mit Schwerpunkten in den Bereichen Insolvenzrecht & Restrukturierung, Bau- und Immobilienrecht, Private Clients und Konfliktlösung.
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