NOVOMATIC hat Strafanzeige wegen rechtswidriger Informationsweitergabe eingebracht

Sachverhaltsdarstellung bei Staatsanwaltschaft Wien wegen rechtswidriger Weitergabe von vertraulichen und sensiblen Unternehmensinformationen

Gumpoldskirchen (OTS) – Hintergrund dieser Sachverhaltsdarstellung ist die Verwendung und teilweise Veröffentlichung von vertraulichen Unternehmensinformationen durch die Recherchekooperation „profil“, „Der Standard“ und „ORF-ZiB2“. Es besteht der Verdacht, dass diese Informationen unter Verletzung von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten an die Recherchekooperation übermittelt wurden.

Die aufgrund der Berichterstattung der Recherchekooperation mittlerweile öffentlich bekannte Datei, die interne Budgets für Unternehmenssponsorings auflistet, war bislang ausschließlich der Ermittlungsbehörde sowie dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt und unterliegt bei beiden Institutionen strengster Verschwiegenheit. Die Weitergabe dieser Informationen an die Recherchekooperation ist klar rechtswidrig, zumal es sich bei den gegenständlichen Ermittlungen um einen Verschlussakt handelt, bei dem besondere Geheimhaltung gilt. Im Übrigen ist eine mediale Berichterstattung über wirtschaftliche Details von Sponsoring-Vereinbarungen, etwa mit Niki Lauda, keine Frage von öffentlichem Interesse.

Die rechtswidrige Weitergabe von vertraulichen Daten an Journalisten und Medien konterkariert faire und objektive Ermittlungen und führt zu einem massiven Schaden für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat. NOVOMATIC prüft deshalb zusätzlich weitere rechtliche – insbesondere auch datenschutz- und zivilrechtliche – Schritte und behält sich ausdrücklich auch Schadenersatz- und/oder Amtshaftungsklagen vor.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Peter Zöchbauer
Rechtsanwalt
office@medienanwaelte.at

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