Schönherr und Museum Francisco Carolinum schaffen Klarheit für NFT-Kunst

Wien/Linz (OTS) – Schönherrs IP & Technology-Praxisgruppe hat es sich zum Ziel gesetzt, Klarheit für Non-Fungible Token (NFT) in der Kunst- und Kulturbranche zu schaffen. In Zusammenarbeit mit dem Museum Francisco Carolinum Linz werden jene rechtlichen Fragen, die Künstler, Sammler und Museen beschäftigen, aufgegriffen und für eine der weltweit ersten musealen Ausstellungen zu NFTs in der Kunst aufbereitet. Ein wichtiger Meilenstein dafür wurde bereits erreicht: Das Museum erwarb kürzlich ein für einen Selbstversuch im Schönherr-Team genutztes Kunstwerk des Konzeptkünstlers und Schönherr Partners Guido Kucsko als erstes NFT-Kunstwerk.

Mit NFT findet der Kunstmarkt eine digitale Erweiterung in der Blockchain – auch unter dem Schlagwort “Kryptokunst” bekannt: Ein NFT ist eine einzigartige Zuordnung eines Kunstwerkes zu einem Inhaber in der Blockchain, die frei übertragen werden kann. “Neue Technologien wie NFT bringen neue Möglichkeiten für den Kunstmarkt“, so Guido Kucsko, Partner in der Schönherr IP & Technology-Praxis und Konzeptkünstler. “Um dieses Potenzial nutzbar zu machen, muss die Unsicherheit – und im rechtlichen Bereich ist diese groß – genommen werden. Durch fundierte Aufbereitung der unterschiedlichen rechtlichen Aspekte in Zusammenhang mit dem Tokenisieren und der Übertragung von NFTs schaffen wir hier Klarheit”, ergänzt Thomas Kulnigg, Partner und Co-Leiter der Schönherr IP & Technology-Praxis.

In unserer täglichen Arbeit sehen wir, wie viele Fragen sich sowohl Künstler:innen als auch Sammler:innen stellen, wenn es darum geht, NFTs zu nutzen. Als Museum schreiben wir dabei unseren Bildungsauftrag groß“, erklärt Alfred Weidinger, Geschäftsführer der OÖ Landes-Kultur GmbH in Linz. “Wir freuen uns daher sehr, das Schönherr-Team und Guido Kucsko als Konzeptkünstler an unserer Seite zu haben, um die vielen rechtlichen Fragen aufzulösen.”

Schönherrs IP & Technology-Praxisgruppe startet mit “NFT – Ein Selbstversuch” einen Themenschwerpunkt, der in den kommenden Wochen die komplexen Rechtsfragen in Zusammenhang mit NFTs beleuchtet. Guido Kucsko stellte für den Selbstversuch ein digitales Kunstwerk zur Verfügung, das tokenisiert und am 29. April 2021 über die NFT-Plattform OpenSea vom Museum Francisco Carolinum Linz erworben wurde. Das Werk befindet sich nun in der Wallet, der digitalen Sammlung des Museums. Das Ergebnis des Selbstversuchs wird auf schoenherr.eu/nft-self-experiment laufend dokumentiert, rechtlich kommentiert und schließlich Teil der Ausstellung “Proof of Art” im Francisco Carolinum in Linz sein. Eine ausführliche Beschreibung und juristische Aufbereitung des NFT-Selbstversuchs folgt schließlich in der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift ecolex.

Die Ausstellung “Proof of Art” ist von 10. Juni bis 15. September 2021 im Francisco Carolinum in Linz zu sehen – offline im Museum und online, in einem von der OÖ Landes-Kultur GmbH in Cryptovoxels, einer Blockchain-basierten virtuellen Welt, errichteten Ausstellungsgebäude.

Rückfragen & Kontakt:

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PR & Corporate Communications (Schönherr Rechtsanwälte)
E-Mail: J.Schuster@schoenherr.eu
Telefon: +43 1 53437 50845

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Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (OÖ Landes-Kultur GmbH)
E-Mail: Lisa.Landl@ooelkg.at
Telefon: +43 (0)732/ 7720 52353

Sigrid Lehner
Marketing und Veranstaltungen (OÖ Landes-Kultur GmbH)
E-Mail: Sigrid.Lehner@ooelkg.at
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