Wien (OTS) – Am 14. Juni 2021 wurde Behindertenanwalt Hansjörg Hofer von Sozialministerminister Wolfgang Mückstein nach einem öffentlichen Hearing für eine zweite Amtszeit als Behindertenanwalt wiederbestellt. Hofer war vor seiner erstmaligen Ernennung zum Behindertenanwalt im Jahr 2017 über 30 Jahre lang im Sozialministerium tätig und hatte dort zuletzt die Funktion eines stellvertretenden Sektionschefs bekleidet. Er hat in seiner erfolgreichen Karriere an vielen Gesetzesvorhaben federführend mitgearbeitet, die für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich von wesentlicher Bedeutung sind, darunter die Einführung des Behindertengleichstellungspakets im Jahr 2006. Er ist außerdem der erste Behindertenanwalt, der selbst von Behinderungen betroffen ist.
„Ich freue mich, mich für eine weitere Amtsperiode als Behindertenanwalt in den Dienst der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich stellen zu können. Gerade in Zeiten der Pandemie besteht die Gefahr, dass deren Rechte und berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen unter die Räder kommen. Dem werde ich mich entschlossen entgegenstellen. Die umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist in vielen Bereichen noch lange nicht verwirklicht. Ich werde mich auch weiterhin tatkräftig für die Erreichung dieses Ziels einsetzen“, so Behindertenanwalt Hofer.
Ein wichtiges Anliegen ist dem Behindertenanwalt, der Menschen mit Behinderungen, die sich aufgrund Ihrer Behinderung diskriminiert fühlen, berät und unterstützt, die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung von Diskriminierungsopfern. Erfahrungsgemäß scheuen diese, oft aufgrund des damit verbundenen Kostenrisikos, den Weg zu Gericht. Eine Maßnahme dazu wäre die Erweiterung der Möglichkeiten der Behindertenanwaltschaft, stellvertretend für diskriminierte Menschen mit Behinderung Klage zu erheben.
In der Pandemie haben, neben anderen ArbeitnehmerInnen, auch viele Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsplatz verloren. Bereits in der Zeit davor waren diese häufiger und länger arbeitslos als die Gesamtbevölkerung. Der Behindertenanwalt fordert aus diesem Grund gezielte Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung zu bringen. Eine solche Maßnahme könnte die zeitweilige Befreiung von Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen von den Lohnnebenkosten sein, die für diese zu entrichten wären. „Das in unserer Gesellschaft leider verbreitete Bild der Menschen mit Behinderungen als reine LeistungsempfängerInnen des Sozialsystems ist grundlegend falsch. Menschen mit Behinderungen müssen in die Lage versetzt werden, am Arbeitsmarkt zu zeigen, was sie können. Dazu kann mitunter auch Unterstützung nötig sein. Was jedenfalls unabdingbar für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist, ist ein Abbau gängiger Vorurteile“, führt Hansjörg Hofer aus.
Keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten haben Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten der Behindertenhilfe der Länder, so genannten Tagesstrukturen, beschäftigt sind. Diesen Menschen bleiben, mangels Anerkennung Ihrer Tätigkeit als Arbeit, arbeits- und sozialrechtliche Errungenschaften wie ein kollektivvertragliches Arbeitsentgelt oder eine eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung vorenthalten. Aus Sicht des Behindertenanwalts wäre ein erster dringend gebotener Schritt, um die Teilhabe dieser Menschen zu verbessern, deren Einbeziehung in die Kranken- und Pensionsversicherung. Vorbild könnte dabei die bestehende sozialversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige sein.
Eine Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist der flächendeckende Zugang zu inklusiver Bildung. Ein hoher Bildungsabschuss ermöglicht tendenziell den Zugang zu einem höheren Einkommen und schützt vor Arbeitslosigkeit und Armut. Menschen mit Behinderungen bleibt der Zugang zu höherer Bildung in unserem Bildungssystem, dass vielfach von Selektion und Segregation geprägt ist, oft verwehrt. Grundlage für die Teilhabe in allen Lebensbereichen, so auch im Bildungsbereich, ist eine umfassende Barrierefreiheit.
Eine Gelegenheit, die berechtigten Anliegen von Menschen mit Behinderungen voranzubringen ist die qualitätsvolle und partizipative Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung für die Jahre 2022 bis 2030, der als Leitlinie österreichischer Behindertenpolitik die Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich regelt. Wichtig ist dabei aus Sicht des Behindertenanwalts die Einführung klarer Indikatoren und Zeitpläne, um eine zuverlässige und termingerechte Realisierung der einzelnen Maßnahmen des NAP zu gewährleisten. Daneben ist auch deren sachgerechte budgetäre Bedeckung unabdingbar.
„Trotz der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen starte ich optimistisch in meine zweite Amtszeit und habe die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden können. Ich gehe davon aus, dass sich alle politischen EntscheidungsträgerInnen Ihrer Verantwortung für die Teilhabe der rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich bewusst sind“, so Behindertenanwalt Hofer.
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