Was versteht man unter dem Begriff „freie Werknutzung“?

Der Urheber eines Werks kann frei entscheiden, ob er eine Verwendung seines Werks erlaubt oder ob er diese eben nicht erlaubt. Das passiert in Form einer Werknutzungsbewilligung oder in Form eines Werknutzungsrechts. In diesem Video erklärt Mag. Dechant was die Werknutzungsbewilligung und das Werknutzungsrecht unterscheidet.

Mag. Mathias Dechant ist Rechtsanwalt bei Feuchtmüller Stockert Moick Rechtsanwälte GmbH & Co KG und deckt dort die Bereiche Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Geistiges Eigentum, IT- und Medienrecht sowie Zivil-, Zivilprozess- und Arbeitsrecht ab.

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