Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat über Rechtsanwalt Robert Haupt (Wien) gegen die Generali Versicherung eine erste Klage wegen arglistiger Irreführung von Versicherungsnehmern bei der Konstruktion von Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen beim Bezirksgericht für Handelssachen eingebracht.
„Der VSV sammelt Geschädigte, die Finanzkeilern auf den Leim gegangen sind und sich Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen als Weg zur Vermögensbildung haben einreden lassen. Die Generali Versicherung sticht bei den gemeldeten Fällen deutlich hervor. Ebenso deren Zusammenarbeit mit Stukturvertrieben wie EFS Euro Finanz Service Vermittlung AG oder Deutscher Vermögensberatung (DVAG), die dieses Produkt offenbar provisionsgetrieben unter die Leute bringen
,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Die Fehlkonstruktion dieser Versicherungen liegt darin, dass einerseits in den ersten 5 Jahren hohe Abschlusskosten verrechnet werden und gleichzeitig bereits nach 6 Jahren – „wie bei einem Bausparvertrag“ -Teilauszahlungen geplant sind. Damit wird geplant ein Teil der Vorsorge zu einem Zeitpunkt ausgezahlt, indem Konsument:innen – aufgrund der Kosten – im Verlust sind. Dadurch wird jede Chance genommen, langfristig Vermögen aufzubauen.
„Diese Modelle sind wirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Mit derart hohen Anfangskosten durch Provisionen und geplanten Teilauszahlungen ist ein Vermögensaufbau defacto unmöglich
“, sagt Wolfgang Staudinger vom Finanzunternehmen fynup.
Die Klage zielt insbesondere auf Aufhebung des Vertrages wegen arglistiger Irreführung.
„Die Vertragsaufhebung hat zur Konsequenz, dass die Generali Versicherung sämtliche einbezahlten Prämien samt 4 Prozent Zinsen dem Kunden zurückbezahlen muss
,“ sagt Robert Haupt, Anwalt des klagenden Versicherungsnehmers.
Die Sammelaktion dauert an. Anmeldungen über www.verbraucherschutzverein.eu/fehlkonstrukt/