Hauptausschuss bestätigt Nominierung von Elisabeth Tichy-Fisslberger und die Weiter-Nominierung von Gerhard Hesse
Wien/Brüssel/Luxemburg (OTS) – Die Funktionsperiode der aktuell amtierenden österreichischen Richter am Gericht der Europäischen Union (EuG) endet mit 31. August 2022. Österreich ist daher aufgerufen, zwei Personen zur Nachfolge zu nominieren. Die Amtsperiode der Richter am EuG dauert sechs Jahre, der Nominierungszeitraum ist damit 2022-2028. Ernannt werden können Personen mit umfassenden juristischen Fähigkeiten, langjähriger einschlägiger Berufserfahrung und u.a. Kenntnis mehrerer Amtssprachen der Europäischen Union.
Eine Richterstelle wurde öffentlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber wurden von einer Kommission im Bundeskanzleramt auf die Erfüllung der Kriterien geprüft. Von den in Frage kommenden Kandidatinnen und Kandidaten hat sich die Bundesregierung auf den Vorschlag von Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger, Ständige Vertreterin Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf, geeinigt. Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler betont: „Ich freue mich, dass wir mit Elisabeth Tichy-Fisslberger erstmals eine Frau als Richterin am EuG nominieren. Sie ist eine exzellente Juristin und aufgrund ihrer jahrelangen Expertise bestens für dieses Amt geeignet. An dieser Stelle möchte ich auch Dr. Viktor Kreuschitz für seine Tätigkeit als Richter am EuG herzlich danken.“
Mag. Dr. Gerhard Hesse, früherer Leiter des Verfassungsdienstes im Bundekanzleramt, wurde erst 2019 zum Richter am EuG nominiert. Österreich hatte als Folge des Brexit eine zweite Richterstelle erhalten. Der Europa- und Verfassungsrechtsexperte wurde damals vom zuständigen Auswahl-Ausschuss auf EU-Ebene (der aus sieben ehemaligen europäischen und nationalen Höchstrichtern zusammengesetzt ist) für die Funktion eines Richters als im hohen Maße geeignet beurteilt und dementsprechend bestellt. „Gerhard Hesse verfügte bereits vor seiner Nominierung über 20 Jahre Erfahrung als Prozessvertreter Österreichs vor dem EuGH und EuG und kennt diese Institutionen daher wie kaum ein anderer. Ich darf auch ihm dafür danken, dass er nun zur Nominierung für eine volle Funktionsperiode von sechs Jahren zur Verfügung steht“, so Edtstadler.
Heute Vormittag wurde im Hauptausschuss des Nationalrates das Einvernehmen über den Vorschlag der Bundesregierung hergestellt. In weiterer Folge wird sich Tichy-Fisslberger noch dem Hearing vor dem zuständigen Ausschuss auf EU-Ebene stellen.
Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das EuG für die Wahrung der korrekten Auslegung und Anwendung von EU-Recht verantwortlich.