Wien (OTS) – In der Ausgabe vom 10.06.2022 berichtete „profil“ über die CPI Immobilien Gruppe, die sich laut Bericht in wirtschaftlicher Schieflage befindet.
Tatsächlich publiziert CPI auf deren Homepage aktuell Folgendes:
„Derzeit werden strafrechtlich relevante Tatsachen geprüft. Es besteht für Anleger das Risiko eines kompletten Ausfalls der Anleihen“.
Die Kanzlei Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte hat bereits vor dem medienöffentlichen Bekanntwerden der Missstände innerhalb des CPI Konzerns im April 2022 eine der CPI Gesellschaften im Auftrag einer Anlegerin zur Zahlung eines Betrages iHv rund EUR 231.000,00 aufgefordert, da zugesagte Auszahlungen im Zusammenhang mit den von dieser gehaltenen Genussrechten bedingungswidrig nicht erfolgten. Die Anlegerin musste die Ansprüche im Mai 2022 mit einem ersten Teilbetrag von EUR 70.000,00 gerichtlich einklagen, da der Aufforderung keine Folge geleistet wurde. Die Vermögenslage der Emittentin der Genussrechte wurde dementgegen laufend positiv dargestellt.
„Bei näherer Prüfung der Wirtschaftsdaten hat sich aber gezeigt, dass die positive Darstellung zur Lage der Gesellschaft gegenüber den Investoren augenscheinlich unrichtig war und sich das Bild erfolgreicher Immobilienentwicklung jedenfalls bezogen auf die konkrete Schuldnerin der Genussscheine nicht nachvollziehen hat lassen.“, so Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner.
Im Fall der betroffenen Anlegerin hatte eine CPI Konzerngesellschaft (VIE Real Toplagen GmbH) Genussrechte in Form von „Gewinnscheinen“ begeben. Anstatt aber wie die Bezeichnung der „Gewinnscheine“ suggerieren würde, am Gewinn der Emittentin durch laufende Ausschüttungen zu partizipieren, handelte es sich bei den vergangenen Ausschüttungen allem Anschein nach um bloße Rückzahlungen des von den Anlegern eingesetzten Kapitals, was den Anlegern aber entgegen den Pflichten in den Bedingungen verschwiegen wurde. In der Vergangenheit wurden jedoch auch diese Ausschüttungen aus nicht nachvollziehbaren und unplausiblen Gründen eingestellt.
In welchem Umfang sich die CPI Gruppe im Laufe der Jahre mit Anlegergeldern finanziert hat, lässt sich zum gegenwertigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Alleine bezogen auf die geklagte CPI Gesellschaft liegt aber ein Genussrechtskapital im zweistelligen Millionenbereich vor. Die letzten zum Firmenbuch eingereichten Jahresabschlüsse beziehen sich aktuell auf das Geschäftsjahr 2020.
Die CPI-Gruppe hat nach derzeitigem Informationsstand über zahlreiche Konzerngesellschaften unterschiedlich ausgestaltete Finanzinstrumente begeben. Neben den verbrieften Genussrechten wurden insbesondere auch Anleihen sowie sonstige Beteiligungsmodelle am Markt platziert. Die Kanzlei Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte ist auch in diesem Zusammenhang von weiteren Investoren mit der Prüfung des Sachverhalts und Möglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen beauftragt worden. In die Prüfung wird ebenso die Verwirklichung strafrechtlich relevanter Handlungen miteinzubeziehen sein und wird die Kanzlei die betroffenen Investoren bei der Geltendmachung ihrer Rechte in einem allfällig einzuleitenden Strafverfahren unterstützen.
Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte vertreten im medial bekannten Schadensfall der Wienwert-Gruppe über 700 geschädigte Investoren, die in vermeintlich sichere Immobilien-Anlageprodukte (darunter ebenso Anleihen sowie steuerlich begünstigte Beteiligungsmodelle) investiert haben. Da auch die Finanzprodukte der CPI „immobilienbezogen“ und damit auf risikoaverse Investoren zugeschnitten waren, haben einige der geschädigten Wienwert-Anleger auch Produkte der CPI im Portfolio.