Die Betriebskosten sind im Jahresvergleich um 1,4 Prozent gestiegen. Mietervereinigung fordert faire Reform des Betriebskostenkatalogs.
Wien (OTS) – Zum 14. Mal legt die Mietervereinigung (MVÖ) Zahlen zum Preisgefüge von Betriebskosten in privaten Wiener Mietshäusern vor. Aufgrund laufender Überprüfungen für Mitglieder gewinnt die MVÖ genaue Einblicke in die Abrechnungen und kann einen repräsentativen Durchschnittswert ermitteln. Der Datenbestand aus dem Jahr 2020 liegt nun als Betriebskostenspiegel 2022 der MVÖ vor.
Betriebskosten 2020
Im Abrechnungsjahr 2020 betrugen die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche rund 2,24 Euro (2019: 2,21 Euro). Die Betriebskosten sind damit um 1,4 % gestiegen. Eine 70m²-Wohnung in Wien war im Jahr 2020 mit monatlich durchschnittlich 157 Euro an Nettobetriebskosten belastet. 2019 waren es noch 155 Euro.
Die wichtigsten Betriebskostenpositionen 2020 im Überblick:
- Reinigungskosten: 5,97 €/m² (+2,75 %; 2019: 5,81 €/m²)
- Versicherungsprämien: 5,84 Euro/Quadratmeter (+0,69 %; 2019: 5,80 €/m²)
- Wasser/Abwasser: 4,76 €/m² (+2,81 %; 2019: 4,63 €/m²); verbrauchsabhängig.
- Verwaltungshonorar: 3,60 €/m² (0 %; 2019: 3,60 €/m²); gesetzlich gedeckelt – Höchstbetrag = 3,60 €/m².
- Müllentsorgung: 2,97 €/m² (+0,34 %; 2018: 2,96 €/m²); verbrauchsabhängig.
- In Häusern mit Aufzügen sind 2020 zusätzlich 3,02 €/m² (+2,37 %) an Liftkosten angefallen. Im Jahr davor waren es 2,95 €/m².
Mieter durch faire Reform entlasten
Allein Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien machen mehr als ein Drittel der Betriebskosten aus. „Diese Kosten dürfen den Mietern laut dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog weiterverrechnet werden, obwohl sie von diesen nicht verursacht werden“, kritisiert Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien. „Eine faire Reform der Betriebskosten würde Mietern viel Geld ersparen.“ Konkret könnte eine Streichung von Verwaltungshonoraren und Versicherungsprämien aus dem Betriebskostenkatalog Mieter einer durchschnittlichen 70m2-Wohnung monatlich um 60 Euro entlasten.
Kontrolle der Abrechnungen kann sich für Mieter lohnen
Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2021 sind bis spätestens 30. Juni 2022 zu legen. In einer MVÖ-Umfrage (1.402 Befragte) gab jeder vierte Privatmieter an, gar keine Abrechnung erhalten zu haben. „Mieter sollten ihr gesetzliches Recht nutzen und die Abrechnung von der Hausverwaltung oder vom Vermieter anfordern“, erklärt Hanel-Torsch. Sie empfiehlt, vorliegende Abrechnungen genau zu kontrollieren – denn der Großteil aller von der MVÖ überprüften Abrechnungen sei in vielerlei Punkten zu beanstanden. „Es kann sich lohnen, die Abrechnung von unseren Experten prüfen zu lassen“, sagt Hanel-Torsch. „Wir helfen unseren Mitgliedern in allen Mietrechtsfragen und fordern zu viel Bezahltes zurück.“