Rechtsvertreterin zur Rücklegung der Büroleiterfunktion von Martin Brunninger beim Dachverband der Sozialversicherungsträger

DI Martin Brunninger, MSc beendet Dienstverhältnis und legt mit sofortiger Wirkung seine Funktion als Büroleiter im Dachverband zurück

Wien (OTS) – Martin Brunninger tritt nach wiederholten Differenzen mit der Selbstverwaltung als Büroleiter des Dachverbands der Sozialversicherungsträger zurück und beendet mit sofortiger Wirkung sein Dienstverhältnis. Dazu hält dessen Anwältin Katharina Körber-Risak wie folgt fest:

Unser Mandant ist ausgebildeter Biochemiker und Gesundheitsökonom mit Abschlüssen von renommierten internationalen Universitäten (LSE, MIT). Er ist zudem ausgewiesener Finanzexperte, der nahezu seine gesamte berufliche Karriere im englischsprachigen Ausland verbracht hat.

Er wurde als politisch unabhängiger Büroleiter des Dachverbands und damit höchster Angestellter der Sozialversicherung bestellt. Er war bislang in dieser Tätigkeit höchst erfolgreich und hat in seiner Amtsperiode wesentliche Ziele erreicht: substantielle Einsparungen in der Medikamentenbeschaffung wurden erzielt, Budgetziele übertroffen, das e-Rezept ausgerollt, der e-Impfpass und das Impfdashboard zügig implementiert und damit ein wesentlicher Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet.

Martin Brunninger erzielte Erträge und implementierte erstmals ein internationalen Standards entsprechendes Berichtswesen im Dachverband. Als unabhängiger Fachmann ohne jegliche politische Seilschaften war er jedoch Ziel zahlreicher Attacken aus dem hochpolitischen Umfeld der Selbstverwaltung, die ihm das Arbeiten zunehmend erschwerten.

Zuletzt wurde mit unqualifizierten Interventionen und grotesken Vorwürfen gegen ihn und andere unabhängige, leistungsstarke Mitarbeiter aus dem Büro des Dachverbands agiert.

Eine gestern vorgenommene, grundlose Beurlaubung als Büroleiter ist der vorläufige Höhepunkt dieses Vorgehens maßgeblicher Personen der Selbstverwaltung. Dieses augenscheinliche Ablenkungsmanöver wirft kein gutes Licht auf die zuletzt wieder in Kritik geratene Selbstverwaltung.

Offenbar soll unserem Mandanten nunmehr zum Vorwurf gemacht werden, dass er eine Änderung in der Veranlagungsstrategie aufgrund sonst zu zahlender, substantieller Verwahrungsentgelte („Strafzinsen“) vorgenommen hat. Dadurch wurde nicht nur ein drohender finanzieller Schaden abgewendet, sondern risikolos ein Ertrag für die Versicherten erzielt.

Zu keinem Zeitpunkt wurden Verluste realisiert oder gar in irgendeiner Form mit Geldern der Versicherten spekuliert. Die Banken wurden dazu verpflichtet, im Rahmen der geltenden ASVG-Veranlagungskriterien zu agieren und haben dies auch eingehalten.

Martin Brunninger hat sich stets strikt an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Gebarung des Dachverbandes. Auch waren alle Gremien laufend über die Tätigkeiten der Büroleitung informiert.

Martin Brunninger ist es unter diesen Voraussetzungen unzumutbar, das Dienstverhältnis als Büroleiter weiter aufrecht zu erhalten. Er legt somit seine Funktion mit sofortiger Wirkung zurück und ist künftig nicht mehr für den Dachverband tätig.

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