VSV vermittelt risikolose Individualklagen gegen Dieselhersteller
Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Österreich klargestellt, dass auch die sogenannten “Thermofenster” (Temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung) illegale Abschalteinrichtungen im Sinn der EU Verordnung für die Typisierung von Kraftfahrzeugen darstellen.
“Damit ist Schluss mit der Argumentation der Dieselhersteller und auch deutscher Behörden, dass diese Thermofenster für die Schonung des Motors dienen und daher legal seien
,” freut sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Der VSV vermittelt daher weiterhin risikolose Schadenersatzklagen gegen die Dieselhersteller vor deutschen Gerichten.
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Der VSV hat bislang rund 600 Klagen gegen VW in Deutschland anhängig gemacht. Weiters hat der VSV österreichische Fahrzeuginhaber unterstützt, sich an der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Mercedes anzuschließen.
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/vw