Bestätigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter
Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat sich nach öffentlicher Ausschreibung und auf Vorschlag einer Kommission im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss darauf geeinigt, Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger, Ständige Vertreterin Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf, zu nominieren. Tichy-Fisslberger hat sich daraufhin erfolgreich dem Hearing des zuständigen EU-Ausschusses gestellt.
Bundesministerin für EU und Verfassung Karoline Edtstadler: „Ich gratuliere Elisabeth Tichy-Fisslberger sehr herzlich zur heute erfolgten offiziellen Bestätigung und freue mich, dass damit erstmals eine Frau aus Österreich als Richterin am EuG fungieren wird. Dr. Tichy-Fisslberger genießt eine außerordentliche fachliche Reputation und zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung in internationalen Gremien als Diplomatin der Republik Österreich aus. Sie wird dieses Amt mit großer Expertise und Erfahrung ausführen.“
Außenminister Alexander Schallenberg: „Mit Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger gewinnt der Gerichtshof der Europäischen Union eine Spitzenjuristin mit langjähriger, internationaler Erfahrung. Es freut mich sehr, dass eine österreichische Diplomatin für die Position ausgewählt wurde. Damit wird der Beitrag des österreichischen Außenministeriums für Rechtsstaatlichkeit und das EU-Recht gewürdigt. Ich gratuliere Elisabeth Tichy-Fisslberger ganz herzlich und wünsche ihr alles Gute für ihre neue Aufgabe!“
Die Funktionsperiode der aktuell amtierenden österreichischen Richter am Gericht der Europäischen Union (EuG) endet mit 31. August 2022. Österreich war daher aufgerufen, zwei Personen zur Nachfolge zu nominieren. Die zweite Stelle wird weiterhin von Dr. Gerhard Hesse, dem früheren Leiter des Verfassungsdienstes, besetzt, der für eine weitere Funktionsperiode zur Verfügung steht. Die Amtsperiode der Richter am EuG dauert sechs Jahre, der Nominierungszeitraum ist damit 2022-2028. In Frage kommen für diese Position Personen mit umfassenden juristischen Fähigkeiten, langjähriger einschlägiger Berufserfahrung und u.a. Kenntnis mehrerer Amtssprachen der Europäischen Union.
Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das EuG für die Wahrung der korrekten Auslegung und Anwendung von EU-Recht verantwortlich.
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