Wien (OTS) – Mit heute, 1. August, tritt eine wichtige Erleichterung für Personen mit befristeten Führerscheinen der Klassen A und B in Kraft: Die Gebühren für die Führerschein-Verlängerungen aus gesundheitlichen Gründen entfallen. Das gilt auch für Anträge, die bereits vor dem 1. August gestellt und bisher noch nicht erledigt wurden. Damit werden die Gebühren an die der Inhaber:innen von Lenkberechtigungen der Klassen C und D angepasst, die schon bisher beim Antrag auf Verlängerung davon befreit waren. “Der ÖAMTC hat die Anpassung an die übrigen Klassen schon länger verlangt. Dieser Forderung ist der Gesetzgeber nun gefolgt. Die Ersparnis liegt beträgt 49,50 Euro”, begrüßt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer die Änderung.
Die Gebührenbefreiung gilt für jede gesundheitlich begründete Befristung, unabhängig von der Ursache der gesundheitlichen Beschwerden. Es kommt nicht darauf an, ob der:die Antragsteller:in ein (Mit-)Verschulden am Entstehen der gesundheitlichen Beeinträchtigung trifft, da dies langwierige und schwierige Beweisverfahren erforderlich machen würde.
Kosten für ärztliche Atteste und Kostenersatz sind weiterhin zu bezahlen
Weiterhin selbst zu bezahlen sind die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Gutachten, die im Zuge des Verlängerungsverfahrens vorzulegen sind. Außerdem wird von der Behörde künftig ein Kostenersatz verrechnet, die genaue Höhe muss erst in einer Verordnung festgelegt werden. Nachdem der Kostenersatz bei den Lenkberechtigungsklassen C und D derzeit 12,40 Euro beträgt, ist mit einem Beitrag in derselben Höhe zu rechnen.
Der Antrag auf Verlängerung einer Lenkberechtigung kann bei jeder Führerscheinbehörde innerhalb des Bundesgebietes eingebracht werden.