Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) bereitet in Sachen Ischgl 2020 nunmehr auch eine Sammelklage für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung vor.
“Nachdem die Wende in der Judikatur der Amtsrichter*innen am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ) durch Aufhebungsbeschlüsse durch das Oberlandesgericht Wien (OLG) geschafft ist, gilt es nunmehr auch jene Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben, rechtzeitig gegen eine Verjährung Ihrer Forderungen abzusichern,” sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. “Diese Forderungen müssen bis Februar 2023 eingeklagt werden.”
Bislang haben sich 73 Geschädigte aus 9 Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Irland, Niederlande, Dänemark und den USA) beim VSV gemeldet und haben den VSV zur Klagsführung ermächtigt.
“Diese Sammelaktion wird noch bis Ende August fortgesetzt. Dann werden wir Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur senden,” kündigt Kolba an.
In einem bereits anhängigen Verfahren gegen die Republik Österreich und einen prominenten Hotelier aus Ischgl findet die erste mündliche und öffentliche Verhandlung am Freitag 9. September 2022, 13.00 – 17.00 am LGZ Wien (Justizpalast) statt.