Schadenersatz für fehlerhafte Beatmungsgeräte für Schlafapnoe
Wien (OTS) – Heute findet in einem ersten Musterprozess gegen Respironics (Tochterfirma von Philips), den der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt, am Handelsgericht Wien die erste vorbereitende Verhandlung statt. Es geht um rund 151.000 Euro Schadenersatz für Lungenschäden, die auf fehlerhafte Heim-Beatmungsgeräte von Respironics zurückzuführen sind.
Vor diesen Geräten hat Respironics im Sommer 2021 die rund 35.000 Verwender in Österreich, Patienten mit Schlafapnoe, mit eingeschriebenem Brief gewarnt: Der Dämm-Schaumstoff könne zerbröseln, es bestehe die Gefahr Teile einzuatmen und diese Teile könnten krebserregend sein.
Ein Austausch der Geräte fand zunächst nicht, dann nur sehr schleppend statt.
“Respironics haftet aus der Produkthaftung für kausale Schäden und muss auch für die Zukunft diese Haftung – sollten Folgen erst auftreten – zugestehen. Wir sammeln weiterhin Betroffene, die sich unserer Sammelaktion und damit (risikofreien) Klagen gegen Respironics anschließen wollen.”
Sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, weil die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) Respironics vorwirft, diese Probleme seit Jahren zu kennen, ohne Vorkehrungen getroffen zu haben.
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/philips/
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Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437