EVZ: Black Friday, Cyber Monday und Singles Day – Tipps und Verbraucherrechte

Nicht unter Druck setzen lassen, Preise vergleichen, gegebenenfalls Widerrufsrecht in Anspruch nehmen

Wien (OTS) – Im November wird der Handel wieder Schnäppchenjäger mit Rabattaktionen zu Singles Day, Black Friday, Cyber Monday oder einer ganzen Cyber Week locken. Doch nicht immer erweisen sich solche Angebote als so vorteilhaft, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Großzügige Rabatte, Countdowns und begrenzte Stückzahlen können leicht zu ungeplanten Käufen verleiten. Was man bei der Schnäppchenjagd beachten sollte und welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) des Vereins für Konsumenteninformation.

Aussagen wie „Angebot noch 5 Minuten gültig“ oder „Nur noch 3 Stück auf Lager“ erhöhen für potenzielle Käufer den Kaufdruck. „Von Countdowns und begrenzten Stückzahlen sollte man sich aber auf keinen Fall stressen lassen“, betont Elisabeth Barth vom Europäischen Verbraucherzentrum. „Die Verknappung eines Angebots hat natürlich einen psychologischen Effekt. Man wird dadurch zu Impulskäufen verleitet. Doch wer von uns kann denn schon überprüfen, ob tatsächlich nur drei oder doch noch hunderte Stück auf Lager liegen? Deshalb: Kühlen Kopf bewahren und sich idealerweise schon im Vorfeld einer Kaufentscheidung überlegen, was man überhaupt braucht und was nicht.“

Auch von großzügigen Rabatten sollte man sich laut EVZ-Juristin nicht beeindrucken lassen. „Wir raten dazu, sich vor dem Kauf bei anderen Online-Shops oder Preisvergleichsportalen über den Preis des Produkts zu informieren. Das kann sich unter Umständen mehr lohnen als das vermeintliche Sonderangebot an einem Aktionstag. Das gilt vor allem dann, wenn sich der angegebene Rabatt an der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers orientiert und nicht am aktuellen Marktpreis, der weit niedriger sein kann.“

Wer dennoch einmal zu schnell den „Kaufen“-Button geklickt hat, dem steht bei Online-Käufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. „Manche Händler bieten von sich aus auch einen längeren Zeitraum an“, so Barth weiter. „Doch Achtung: Nicht alle Arten von Produkten können zurückgenommen werden. Für Konzerttickets, Flugtickets oder Produkte, die nach speziellen Vorgaben gesondert angefertigt wurden, gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.“

Nicht nur seriöse Anbieter werben in dieser Zeit mit günstigen Preisen und Rabatten, auch Fake-Shops nutzen derartige Anlässe, um auf „Kundenfang“ zu gehen. „Grundsätzlich ist eine gesunde Portion Skepsis ratsam: Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sind höchstwahrscheinlich nur Schein“, warnt Barth. „Bei bisher unbekannten Online-Shops ist es zudem ratsam, online nach Erfahrungsberichten zu recherchieren. Außerdem sollte man darauf achten, ob ein Impressum vorhanden ist und die dort genannten Adressdaten auf Google Maps zu finden sind. Indiz für einen Fake-Shop kann auch fehlerhaftes Deutsch sein oder wenn als Zahlungsart nur Vorauskasse angeboten wird.“

Konsumentinnen und Konsumenten sollten in jedem Fall Vorsicht walten lassen, denn wer einem betrügerischen Online-Shop aufsitzt, hat – bis auf eine Betrugsanzeige bei der Polizei – meist keine Handhabe. „Im Schadensfall kann es sich womöglich dennoch lohnen, den genutzten Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und um Rückerstattung anzusuchen“, rät Barth abschließend.

SERVICE: Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf www.europakonsument.at/black-friday

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