VKI erwirkt Exekutionsstrafe gegen Sunshine Smile GmbH („Plus Dental“)

Unternehmen hat mehrmals gegen gerichtlichen Vergleich verstoßen

Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sunshine Smile GmbH wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Diese bietet unter dem Namen „Plus Dental“ die Behandlung mit Alignern – unsichtbaren Zahnschienen – zur Zahnkorrektur an. Im Verfahren verpflichtete sich das Unternehmen in einem gerichtlichen Vergleich, bestimmte Arten von Werbung zu unterlassen. In der Folge verstieß das Unternehmen aber mehrmals gegen diesen Vergleich, weshalb der VKI einen Exekutionsantrag einbrachte. Das Bezirksgericht Donaustadt sprach nun eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro aus. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Am 22. Juni 2020 hatte sich die Sunshine Smile GmbH nach der Klage des VKI dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, Zahnkorrekturen mit einem bestimmten monatlich wiederkehrenden Preis zu bewerben, sofern nicht ausreichend deutlich darauf hingewiesen wird, wie lange dieser Preis zu bezahlen ist. Zuvor hatte das Unternehmen mit einem Preis von 51,10 Euro im Monat und dem Slogan „Gerade Zähne in 6-9 Monaten“ geworben. Tatsächlich mussten die Kundinnen und Kunden diesen Betrag aber vier Jahre lang durchgehend monatlich bezahlen (48-mal; somit insgesamt 2.452,80 Euro).

Im Jahr 2022 bewarb die Sunshine Smile GmbH abermals Zahnkorrekturen mit „ab 27,57 € monatlich“, ohne darauf hinzuweisen, wie lange dieser Preis zu bezahlen sei. In diesem Fall war das für einen Zeitraum von 72 Monaten vorgesehen – unabhängig von der Behandlungsdauer. Der VKI konnte diese Werbung an sechs Tagen nachweisen und brachte einen Exekutionsantrag gegen das Unternehmen ein. Das Gericht hat dafür nun eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro festgelegt.

„Wir sind in der Vergangenheit bereits des Öfteren erfolgreich gegen Werbung für Zahnkorrekturen vorgegangen, bei denen sich die Unternehmen durch mangelnde Kostentransparenz negativ hervorgetan haben. In der Folge kontrollieren wir natürlich, ob sich die Unternehmen auch tatsächlich an die Vergleiche bzw. Urteile halten“, betont Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Wir werden auch in Zukunft unser Augenmerk auf potenziell gesetzwidrige Bewerbungen von Zahnkorrekturen legen.“

SERVICE
: Den Beschluss im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at/Sunshine112022.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
schwarzl-kanzlei-logo
schwarzl-kanzlei-logo
daniel-schwarzl-profilbild
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter