Berufung des VSV erfolgreich – Revision an OGH zugelassen
Wien (OTS) – Vor wenigen Tagen hat Daniela Holzinger, designierte Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV), in der Sendung “Bürgeranwalt” massive Kritik an den Entscheidungen österreichischer Gerichte in Sachen Produkthaftung wegen der fehlerhaften Verhütungsspiralen von Eurogine geübt. Einer Steirerin wurden zum Beispiel für eine Operation in Vollnarkose nur 150 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Heute ist das Urteil des Berufungsgerichtes eingelangt und damit wurde das Schmerzengeld auf 2500 Euro angehoben und die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen.
“Das ist ein erster Erfolg der Massenklagen gegen den Hersteller Eurogine mit Sitz in Barcelona,” freut sich Daniela Holzinger. “Wir hoffen, dass andere Gerichte nun dieser Entscheidung folgen werden.”
“Das Gericht anerkennt auch die psychische Belastung der Frauen als wesentlich bei der Ausmittlung des Schmerzengeldes,” erklärt Peter Kolba, Obmann des VSV. “Steter Tropfen höhlt den Stein – wir hoffen nun auf einen Durchbruch in der Judikatur.”
Der VSV vertritt dzt die Interessen von rund 2000 geschädigten Frauen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.