Die Abschlussfreiheit ist die Freiheit einer Person bzw. jedes einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, ob, wo, wann, wie und mit wem sie welche vertragliche Bindung eingehen will. Sie ist ein Teil der Privatautonomie.
Unter Abschlussfreiheit versteht man also das Recht, sich zu entscheiden, „ob, wo, wann, wie und mit wem man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz beschränkt, spricht man von Abschluss- oder Kontrahierungszwang (lateinisch contrahere; kontrahieren = einen Vertrag schließen). Kontrahierungszwang gilt regelmäßig bei Verträgen zur Daseinsvorsorge, so z. B. für Stromanbieter: Sie müssen den Kunden versorgen oder bei den Fällen der öffentlich-rechtlichen Versorgung mittels des Anschluss- und Benutzungszwangs (Kanalisation, Zuwege o. Ä.).
Ausnahmen der Abschlussfreiheit
Bei Monopolen kann es aber als Ausnahme zur Abschlussfreiheit auch zu einem sog. Kontrahierungszwang kommen.
Siehe auch
- Vertragsfreiheit
- Kontrahierungszwang