Abschreibungen werden auf das betriebliche Anlagevermögen vorgenommen, das im Laufe der Zeit durch natürlichen Verschleiß und durch seine Benutzung an Wert verliert. Alterung, Verschleiß, aber auch äußere Einflüsse, Unfallschäden und Preisverfall sind die Ursachen für Wertminderungen. Diese Wertminderungen werden buchhalterisch erfasst und als Abschreibungen bezeichnet. Es wird generell zwischen der planmäßigen Abschreibung und der außerplanmäßigen Abschreibung unterschieden.
Abschreibung steht für
- Absetzung für Abnutzung,
- ein steuerpolitisches Instrument (erhöhte Abschreibung, Sonderabschreibung)
- die Wertminderung des Anlagevermögens während einer Periode (Jahr) (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung),
- den Wertverzehr, den ein betrieblich/beruflich genutzter Vermögensgegenstand durch die gewöhnliche Nutzung (Alterung, Verschleiß) in einem bestimmten Zeitraum erleidet,
- den Wertverzehr, den ein betrieblich/beruflich genutzter Vermögensgegenstand durch einen außergewöhnlichen Vorgang (Preisverfall, Zerstörung) erleidet,
- den Betrag der Anschaffungskosten/Herstellungskosten, der bei gleichmäßiger Verteilung der Anschaffungskosten/Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum entfällt.
Die Abschreibung wird unter Beachtung unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung, die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden.