Die actio libera in causa (Abkürzung a.l.i.c., lat. wörtlich für: freie Handlung in der Ursache) ist eine durch Rechtswissenschaft, Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht geschaffene Rechtskonstruktion im Rahmen der strafrechtlichen Schuldzuweisung.
Die zugrundeliegenden Formen sind actiones vel omissiones liberae in causa sive ad libertatem relatae – ‚Handlungen oder Unterlassungen, deren Ursache frei gesetzt wurde oder die auf Freiheit zurückgeführt werden können‘ – beziehungsweise auch Eschelbach: Beck´scher Online-Kommentar zum StGB, Ed. 10/2009, § 20 Rn. 71. actio libera in causa, sed non libera in actu – ‚Handlung, bei deren Verursachung (in causa) der Täter noch freiverantwortlich handelte, nicht mehr aber bei der (späteren) Ausführung selbst (in actu).
Beispiel
Täter trinkt sich Mut an, um im Rausch einen Raub, Diebstahl, Mord zu begehen, oder der Kraftfahrer trinkt Alkohol in Kenntnis der Tatsache, dass er anschliessend noch mit seinem Fahrzeug heimfahren werde.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa 16.11.2014
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