Der Term a posteriori (lateinisch a ‚von … her‘ und lateinisch posterior ‚der spätere, hintere, jüngere, folgende‘; korrekt lateinisch eigentlich „a posteriore“) bezeichnet in der Philosophie eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden auf der Basis der Erfahrung gefällt. Im Gegensatz dazu stehen Urteile a priori. Im Allgemeinen gelten alle empirischen Urteile als a posteriori. Ihre urteilstheoretische Bedeutung haben die Begriffe a priori und a posteriori erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts, spätestens aber seit Kant. Zuvor wurden sie in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes).Vgl. H. Scherpers, A priori/a posteriori, I. in Historisches Wörterbuch der Philosophie Bd. 1, S. 462–467
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/A_posteriori 12.12.2014
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