Admissio (lat. für „Zulassung“, „Zutritt“ oder „Audienz“; Plural Admissiones) war im Römischen Reich die Bezeichnung für die zeremonielle Zulassung zu einer Audienz bei höheren Beamten oder beim Kaiser. Morgens fand am Hof des Kaisers eine ”salutatio” (lat. für „Gruß“, hier die rituelle, morgendliche Begrüßung zwischen Patron und Untergebenem) statt, zu der nur Personen mit Admissio zugelassen wurden.
Diese wurden in drei oder mehr Klassen aufgeteilt, von denen die ”amici primae admissionis” („Freunde mit der ersten Erlaubnis“) als erste vorgelassen und mit einem Kuss begrüßt wurden. Der Brauch stammte bereits aus der republikanischen Zeit, laut Seneca war er zuerst in den Häusern von Gaius Sempronius Gracchus und Marcus Livius Drusus üblich (Seneca, ”de beneficiis” 6,33f.)
In der Kaiserzeit war er auch für die höheren Würdenträger des Reiches gebräuchlich, etwa für die Provinzstatthalter. Aus der Zeit Kaiser Julians (361–363) ist die Audienzordnung eines Provinzstatthalters erhalten geblieben.
Das ”ordo salutationis” des Ulpius Mariscianus aus Thamugadi: ”Corpus Inscriptionum Latinarum” VIII Supplemente 17896. In der Spätantike gab es für die Zuteilung der Admissiones eine eigene Behörde am Hof des Kaisers (”officium admissionum”). Die dort beschäftigten Beamten, die ”admissionales”, standen unter dem Befehl des ”magister officiorum”. Sie organisierten die Audienzen und konnten innerhalb ihrer Behörde zunächst zum ”proximus”, dann zum ”magister admissionum” aufsteigen. Nach dem Ausscheiden aus diesem Amt wurden sie in den Senat aufgenommen.
Zu den admissionales (vgl. Otto Seeck, ”Admissionales”, in: RE I,1 (1893), Sp. 382.)
Auch im römischen Recht gab es den Begriff der Admissio. Im Strafrecht wird damit die Inkaufnahme, im Prozessrecht die Zulassung oder Gewährung eines Unrechts bezeichnet.
Literatur
- Herbert Hausmaninger: Admissio. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 1, Stuttgart 1964, Sp. 68 f.
- Johannes Schmidt: Admissio. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band I,1, Stuttgart 1893, Sp. 381 f.
Quellen & Einzelnachweise
- http://de.wikipedia.org/wiki/Admissio 10.12.2014
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