Definition
Aktien sind Wertpapiere die den Gesellschaftsanteil an einer Aktiengesellschaft verbriefen, sie enthalten damit das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs (einerseits Vermögensrechte (→ Dividende), andererseits Herrschaftsrechte (→ Stimmrecht in der HV)).
Aktiengattungen und Typen
Aktien können entweder als Nennbetragsaktien (Aktie lautet auf einen bestimmten Betrag des Grundkapitals, der Betrag muss mindestens auf einen Euro oder einen höhen runden Betrag lauten) oder als Stückaktien (Kein Nennbetrag, sondern ein Anteil am Grundkapital, wiederum mindestens 1 Euro, daher 70.000€ GK = max 70.000 Stückaktien). Beiden Typen können nicht nebeneinander in einer AG existieren.
Aktien können als Inhaberaktien (Neue Rechtslage (seit 2011)!!! – Inhaberaktien können nur noch von börsenotierten AGs (oder solchen die planen an die Börse zu gehen) ausgegeben werden) oder als Namensaktien ausgegeben werden, Inhaberaktien dürfen erst nach voller Leistung des Einlagebetrages ausgegeben werden und müssen in einer Sammelurkunde verbrieft werden. Namensaktien sind geborene Orderpapiere und werden auf eine bestimmte Person ausgestellt, die AG ist zur Führung eines Aktienbuchs verpflichtet (Dort müssen bestimmte Informationen etwa Name des Aktionärs, Zustelladresse, etc eingetragen werden). Nur der im Aktienbuch eingetragene gilt gegenüber der Gesellschaft als Aktionär. Namensaktien können Vinkuliert werden, das heißt die Übertragung ist von der Zustimmung des Vorstandes abhängig, die allerdings nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf, bei Verweigerung kann das Gericht angerufen werden.
Aktien sind unteilbar und können nicht für einen geringeren Betrag als den auf sie entfallenen Anteil des Grundkapitals ausgegeben werden, für einen höheren allerdings schon. Aktien verbriefen keinen bestimmten Auszahlungsbetrag oder eine Verzinsung, Aktionäre sind am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Im Konkurs ist ihr Anspruch nachrangig, sie erhalten erst Kapital wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind, Nachschusspflicht besteht allerdings keine. Jede Aktien hat grundsätzlich gleiches Stimmrecht, es können allerdings „stimmrechtslose Vorzugsaktien“ ausgegeben werden, die bevorzugt aus dem Gewinn befriedigt werden (höherer Anteil) aber kein Stimmrecht haben.