Die Vielzahl der Religionsgemeinschaften wird rechtlich – als Rechtsperson – in drei Kategorien unterteilt, mit denen jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Es handelt sich um folgende Kategorien (gereiht gemäß abnehmendem rechtlichem Status):
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
- eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
- religiöse Vereine
Die Anerkennung trifft keinerlei Aussagen über die „Legitimität“ oder gar „Zulässigkeit“ einer Glaubensrichtung: Es herrscht volle private wie öffentliche Religionsfreiheit (Freiheit des Glaubens), Bekenntnisfreiheit (die Freiheit, den Glauben öffentlich zu machen oder nicht), weitreichender Schutz vor religiös motivierter Diskriminierung und auch strenge Trennung von Kirche und Staat. Die Anerkennung regelt einzig einige spezielle öffentlich-rechtliche Vor- und Schutzrechte und Finanzvorteile, die Eintragung stellt eine Vorstufe dar, inwieferne die staatlichen Bedingungen für die Erteilung dieser Rechte erfüllt sind. Vereine müssen alleine allgemeine Bedingungen wie Gesetzeskonformität und Nicht-Gewinnorientierung erfüllen.
Andererseits herrscht im mehrheitlich christlichen und mehrheitlich katholischen Österreich auch eine – bis auf einige europaweite Vorreiterfälle – durchwegs zögerliche Haltung gegenüber der Vielfalt der Religionen und Bekenntnissen dieser Welt, ein moderner Umgang entwickelt sich erst im Laufe des beginnenden 21. Jahrhunderts, und ist noch immer von Vorsicht und Ringen um breiten gesellschaftlichen Konsens geprägt.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte_Religionsgemeinschaften_in_%C3%96sterreich 05.12.2014
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