Angelobung

Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis.

Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen. Auch manche Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder) werden öffentlich angelobt.

BundespräsidentIn

Offizielle Amtseinführung durch die Bundesversammlung.

Oberste Vertreter

Die Angelobung folgender Vertreter gehört zu den Kompetenzen des Bundespräsidenten:

Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre: Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die Bundesminister und Staatssekretäre, gelobt die Ernannten an und fertigt die Bestallungsurkunden aus (Art. 70 und 72 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG).
  • Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG)
  • Präsident des Rechnungshofes (Art. 122 Abs. 4 B-VG)
  • Präsident und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG)
  • Mitglieder der Volksanwaltschaft (Art. 148g Abs. 2 B-VG)
  • Präsident und Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofes (§ 2 Verwaltungsgerichtshofgesetz)

Abgeordnete zum Nationalrat

Offizielle Amtseinführung eines/einer Abgeordneten vor dem Nationalratsplenum durch Verlesung der Gelöbnisformel mit anschließender Bekräftigung derselben durch den Abgeordneten/die Abgeordnete mit den Worten: “Ich gelobe“.

Bei der Angelobung der Abgeordneten verliest der Schriftführer die Angelobungsformel

„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

Die Abgeordneten werden sodann einzeln aufgerufen und haben die Angelobung zu leisten mit den Worten „Ich gelobe“.

Mitglieder des Bundesrates

Offizielle Amtseinführung eines Mitglieds des Bundesrates vor dem Bundesratsplenum durch Verlesung der Gelöbnisformel mit anschließender Bekräftigung derselben durch das Mitglied des Bundesrates mit den Worten: “Ich gelobe“.

Beamtenschaft

Eine Angelobung erfolgt auch innerhalb der österreichischen Beamtenschaft. Binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses hat der Beamte folgende Angelobung zu leisten:

„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“

Diese Formel ist nach § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) geregelt.

Eine Angelobung findet ebenfalls für Mitglieder von Wahlkommissionen statt, obwohl diese sonst nicht dem Beamtendienstrecht unterliegen.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml http://de.wikipedia.org/wiki/Angelobung 16.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

heid-partner
berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter