Der Anschluss war 1938, als es zur Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich kam. Es kommt zu einer Volksabstimmung, die mit 99% bejaht wird. Interessant dabei ist, dass das erlassene BVG (von der Bundesregierung) aufgrund von verfassungswidriger Beurkundung verfassungsmäßig gar nicht zustande gekommen ist, welches zur Volksabstimmung geführt hat.
Hitler plante bereits 1934 mittels einer evolutionären Politik den Anschluss. Als der Bundeskanzler Schuschnigg für den 13.3.1938 eine Volksabstimmung ansetzte und er Hitler berichtete, dass vermutlich 2/3 für ein unabhängiges Österreich stimmen würden, plante Hitler den militärischen Einmarsch, der durch die NS-Machtergreifung nicht mehr nötig gewesen wäre. Unter dem Vorwand in Österreich verfassungsmäßige Zustände herzustellen, sowie Gewalttaten gegen die deutschgesinnte Bevölkerung zu unterbunden. Zwei gleichlautende Gesetze des Deutschen Reichs und des Bundesstaates Österreichs (AnschlussG) unterstrichen den Anschluss staatsrechtlich. Als am 10. April 1938 bei der Volksabstimmung 99% zustimmten, war es vollbracht.