Die für eine gültige Beschlussfassung notwendige Anzahl im Plenum anwesender (bzw. im Ausschuss anwesender und stimmberechtigter) Abgeordneter zum Nationalrat bzw. Mitglieder des Bundesrates.
Im Nationalrat beträgt das Anwesenheitsquorum zur Beschlussfassung von einfachen Bundesgesetzen mindestens ein Drittel der Abgeordneten, zur Beschlussfassung von Bundesverfassungsgesetzen mindestens die Hälfte der Abgeordneten. Ein Ausschuss des Nationalrates ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist .
Für eine Beschlussfassung im Bundesrat muss in der Regel mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend sein. Für einige Beschlüsse gilt ein höheres Anwesenheitsquorum: So ist etwa für die Zustimmung zu einem Verfassungsgesetz, das die Landeskompetenzen einschränkt, und für die Zustimmung zur Geschäftsordnung die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Ein Ausschuss des Bundesrates ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml