Ein Anspruch ist ein subjektives Recht, das eine Befugnis erhält, von einer anderen Person ein Tun (eine Zahlung, eine Lieferung, eine Arbeit oder die Herausgabe einer Sache) oder ein Unterlassen (zum Beispiel einer Ruhestörung) zu fordern.
Die meisten Ansprüche ergeben sich aus dem Schuldrecht. Dort werden sie als Forderungen bezeichnet. Aber auch im öffentlichen Recht, namentlich im Sozial- und Steuerrecht, gibt es viele Ansprüche des Bürgers gegen den Staat und umgekehrt.
Aber auch aus dem Sachenrecht können sich Ansprüche ergeben. So beispielsweise ein Herausgabeanspruch eines Eigentümers.
Fast allen Ansprüchen ist gemeinsam, dass sie nicht ewig bestehen, sondern der Verjährung unterliegen, und dass man sie bei Gericht durch Klage und Zwangsvollstreckung durchsetzen kann.
Wie heißt eine Klage, die auf einen Anspruch gerichtet ist?
- Eine Klage wird Leistungsklage genannt, wenn das Begehren auf ein positives Tun gerichtet ist.
- Eine Klage wird Unterlassungsklage bezeichnet, wenn das Begehren auf ein Unterlassen gerichtet ist.
Anspruchskonkurrenz
Eine Anspruchskonkurrenz liegt vor, wenn mehrere Personen die Voraussetzungen für eine Sozialleistung erfüllen, diese aber nur einer Person gezahlt werden darf (s. zB Kindergeld, Elterngeld).