Aufsichtsbehörden sind Behörden eines Staates, welche mit der Dienst-, Fach- und/oder Rechtsaufsicht über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen betraut sind.
Allgemeines
Es handelt sich um Instanzen der Staatsverwaltung, die in einem Ministerium, einer speziellen Abteilung oder einer eigenständigen Behörde angesiedelt sind. Die Aufsichtsbehörde ist mit der Durchführung der Staatsaufsicht betraut und gegenüber der beaufsichtigten Institution teilweise weisungsbefugt. Oft werden einige Aufgaben der Aufsichtsbehörde, zum Beispiel Kontrollfunktionen, auch an privatrechtliche Betriebe oder Einzelpersonen in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages delegiert.
Wichtige Aufsichtsbehörden sind die Atomaufsichtsbehörde, Bankenaufsicht, Börsenaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kommunalaufsicht oder Schulaufsicht. Einige dieser Behörden greifen auch mittels Marktregulierung in die Marktentwicklung ein, so etwa die Bundesnetzagentur. Supranational tätig sind beispielsweise die Europäische Bankenaufsichtsbehörde oder die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.