Ausschlussklausel ist eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, in der der AG die Auszahlung einer Gratifikation an den AN von bestimmten Bedingungen (häufig dem ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag) abhängig macht. Eine solche Klausel ist nach der Rspr. generell zulässig, jedoch sind gewisse von der Rechtsprechung entwickelte Fristen einzuhalten.
kollektives Arbeitsrecht: Klausel im Tarifvertrag, wonach Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und andernfalls verfallen. Durch solche Klauseln gehen Ansprüche nach Ablauf der Frist unter.
Ist eine Regelung im Tarifvertrag, wonach bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht fristgerecht geltend gemacht werden.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausschlussklausel/ausschlussklausel.htm