Axiom

(griech.),Grundsatz, der keinem Beweis mehr zugänglich ist, sondern sich von selbst versteht (z.B. “Verträge sind einzuhalten”).

Ist der weder beweisbare noch beweisbedürftige grundlegende Satz der Logik. Satz der Logik oder Mathematik, der weder beweisbar noch beweisbedürftig ist, weil sich seine Richtigkeit aus ihm selbst ergibt; insofern hat der Begriff auch für Rechtssätze Bedeutung.

Literatur

Zippelius, R., Methodenlehre, 10. A. 2007

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